Editorial

Im Grunde ist es unglaublich, aber wir haben uns daran gewöhnt: Wohnungslosigkeit und vor allem Obdachlosigkeit existiert und ist für uns alle täglich sichtbar. Klar, wir spenden – bevorzugt zu Weihnachten – ein paar Euro an Hilfsorganisationen, haben ein schlechtes Gewissen verbunden mit einer gefühlten Hilflosigkeit, wenn wir obdachlose Menschen sehen, und selbst sehr wohl ein Dach über dem Kopf haben. Nur nutzt das schlechte Gewissen leider niemandem etwas. Fakt ist: In einer der reichsten Gesellschaften der Welt gibt es tausende Menschen, die über kein gesichertes Zuhause verfügen. Sie haben keinen Ort, der Schutz vor Kälte, Nässe oder Gewalt bietet. Keinen persönlichen Rückzugsort, den sie individuell gestalten können. Keinen Raum, der die persönlichen Dinge des Lebens beherbergt, in den sie Freund:innen einladen und soziale Beziehungen pflegen können. Da durch die anwachsenden Wohnungskrisen in den europäischen Städten immer mehr Menschen von Wohnungsarmut bis zur Obdachlosigkeit betroffen sind, haben sich die EU-Staaten in der Lissabonner Erklärung das Ziel gesetzt, Wohnungs- und Obdachlosigkeit nachhaltig zu bekämpfen und bis 2030 zu beenden. dérive-Redakteur Erik Meinharter hat die Erklärung zum Anlass genommen, diesen Schwerpunkt zum Thema Wohnungs- und Obdachlosigkeit mit Fokus auf Lösungsmodelle redaktionell zu gestalten.

Ein wenig ungläubig ob der ungewohnt weitreichenden Vorhaben der Erklärung, haben wir zwei Expertinnen, Mara Verlič, Soziologin und Referentin in der kommunalpolitischen Abteilung der Arbeiterkammer Wien, und Daniela Unterholzner, Geschäftsführerin der Wiener NGO neunerhaus gefragt, wie es um Maßnahmen zur Erreichung der Ziele steht, und was die wichtigsten Schritte dafür sein müssen.

Eine der zentralen Maßnahmen zur Umsetzung des Ziels ist das Modell ›Housing First‹. In Wien wird es seit rund zehn Jahren in Projekten umgesetzt, mit durchgehend positiven Erfahrungen. Wie die aktuelle Situation in Österreich genau aussieht, vor allem auch was ›Housing First‹ anbelangt, analysieren Elisabeth Hammer und Christian Zahrhuber, beide aktiv im Dachverband Bundesgemeinschaft Wohnungslosenhilfe – BAWO.

Das vorliegende Schwerpunktheft blickt in drei weitere europäische Länder mit jeweils deutlich unterschiedlicher Lage: Finnland zählt innerhalb Europas zu den Staaten, die auf dem Weg zur Beendigung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit am weitesten sind. Die Architektin und Stadtforscherin Johanna Lilius schreibt in ihrem Beitrag ›Getting out of homelessness and into homes in Finland‹ über die Erfolge, die schon erzielt worden sind, aber auch über die Hürden, die es noch zu überwinden gilt. Zu denen zählt – und da ähnelt die Situation in Finnland allen anderen Beispielen – die fehlende Leistbarkeit von Wohnraum.

Intensive Bemühungen, ›Housing First‹ zur zentralen Maßnahme gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu machen, gibt es auch in Barcelona. Aber auch hier scheitern viele Vorhaben am nicht existenten Wohnraum, der dafür zur Verfügung stehen könnte. Der Politikwissenschaftler Albert Sales berichtet in seinem Beitrag ›Herausforderungen einer komplexen Krise‹ über den »historischen Mangel« an sozialem Wohnbau in Barcelona, und fordert daher umso mehr eine Beteiligung von privaten und gewerblichen Eigentümer:innen an ›Housing-First‹-Projekten.

Enorm schwierig ist die Situation für obdach- und wohnungslose Menschen in Ungarn. Nicht nur wird das Problem 
von der ungarischen Regierung ignoriert und werden vor allem Obdachlose kriminalisiert; auch das völlige Fehlen eines adäquaten Mieter:innenschutzes trägt zur dramatischen Situation bei. dérive-Redakteurin Elke Rauth hat darüber mit Lenke Pálfi, Aktivistin der ›From Streets to Homes Association‹ gesprochen, die trotz schwierigster Umstände und starkem politischen Gegenwind der Orban-Regierung versucht, das ›Housing-First‹-Modell in Budapest zu etablieren.

Kurz vor Erscheinen dieses Heftes wurde eine Gesetzesvorlage eingebracht, die eine umfassende Überwachung von NGOs, die Fördermittel aus dem Ausland beziehen, zum Ziel hat – das gilt auch für EU-Fördermittel. Eine bedrohliche Verschärfung für alle, die sich nicht dem Orban-Regime unterwerfen, falls das Parlament das Gesetz beschließt.

›Leistbarer Wohnraum als gesellschaftliche Herausforderung‹ ist der Titel des Beitrags von Gerald Kössl, Referent beim österreichischen Verband gemeinnütziger Bauvereinigungen. Darin analysiert er die aktuelle Situation und die Entwicklung der letzten Jahre, die auch in Österreich dazu geführt haben, dass Wohnkosten ein brisantes Thema geworden sind – inklusive aller »sozialen Folgen der Leistbarkeitskrise«.

Die Soziolog:innen Christoph Reinprecht und Irina Kachapova sehen in ihrem Artikel ›Housing First‹ ebenfalls als einen wichtigen Beitrag, plädieren allerdings dafür, einen Schritt weiter zu gehen und Wohnungslosigkeit als »generalisiertes Risiko« anzuerkennen, das ähnlich wie Arbeitslosigkeit jede:n treffen kann.

Einen ganz persönlichen Einblick in das Leben in Wohnungslosigkeit gibt uns Christopher Labenbacher in seinem Text Mein Zuhause. Auch viele der Fotos für diesen Schwerpunkt zeigen Perspektiven auf die Stadt von obdach- und wohnungslosen sowie armutsbetroffenen Menschen, die als Gäste des neunerhaus-Cafés an einem Workshop teilgenommen haben.

Das Kunstinsert hat die britische Künstlerin Avril Corroon für diese Ausgabe gestaltet, in dem sie sich mit dem Problem der Feuchtigkeit in Wohnungen und der Erfahrung von Prekarität auseinandersetzt. Im Interview mit Ursula Maria Probst spricht der Künstler Oscar Cueto über die Bedeutung, die öffentliche Räume als »demokratische Spielräume« und Orte der Begegnung in seiner Arbeit zwischen Mexiko-Stadt und Wien haben.

Angesichts der aktuellen politischen Lage und all dem, was uns 2024 vielleicht bevorsteht, ein gutes neues Jahr zu wünschen, soll nicht zynisch klingen – die Welt hat Gutes bitter nötig.

Christoph Laimer

Inhalt

01
Editorial
Christoph Laimer

Schwerpunkt

04—06
(K)ein ENDE der Obdachlosigkeit in SICHT
Endlich Wohnen für ALLE?
Erik Meinharter

07—11
»WOHNUNGSLOSIGKEIT kann nur durch eine EIGENE Wohnung BEENDET werden«
Gespräch mit Daniela Unterholzner und Mara Verlič

12—14
Getting out of HOMELESSNESS and into homes in Finland
Johanna Lilius

15—20
WOHNUNGSLOSIGKEIT als generalisiertes Risiko
Christoph Reinprecht, Irina Kachapova

21
Mein ZUHAUSE
Christopher Labenbacher

22—27
OBDACH und- Wohnungslosigkeit beenden
Mit Housing First und einem inklusiven Wohnungsmarkt!
Elisabeth Hammer, Christian Zahrhuber

28—31
From STREETS to HOMES
Gespräch mit Lenke Pálfi

Kunstinsert
32—36
GOT DAMP
Avril Corroon

37—42
Herausforderung einer KOMPLEXEN KRISE
Housing First in Barcelona
Albert Sales

43—48
Leistbarer WOHNRAUM als gesellschaftliche HERAUSFORDERUNG
Gerald Kössl

Magazin

49—54
Besetze so viele Orte wie möglich!
Zusammenarbeiten als eine Form der Anarchie
Ursula Maria Probst im Gespräch mit Oscar Cueto

Besprechungen

55—62
Assoziativ gelockert S. 55

Urbane Kompetenz und urbanes Vergnügen S. 56

Alles andere als alltäglich S. 57
Wien ist Filmstadt – Urbane Kinokultur divers und emanzipatorisch leben S. 59
Eine Biennale mit geopolitischer Mission S. 60
Plädoyer gegen die Unwirtlichkeit der Städte S. 61 


68
Impressum

(K)ein Ende der Obdachlosigkeit in Sicht. Endlich Wohnen für Alle?

Dass es im Jahr 2023 noch – oder wieder – Politiker:innen gibt, die Obdachlosen zuschreiben, sie würden ihre Lebensumstände freiwillig als lifestyle wählen, ist mehr als beschämend. Vor allem wenn es sich wie bei der – mittlerweile zurückgetretenen – britischen Innenministerin auch noch um die Politikerin eines entwickelten Industrielandes handelt.1 Möglicherweise hätte Großbritannien auch nicht die Erklärung von Lissabon der EU mitgetragen, die sich der Herausforderung der Beendigung der Obdachlosigkeit bis 2030 annimmt, wäre es noch Mitglied der europäischen Union. 2021, mitten in der Pandemie, haben alle EU-Staaten einstimmig ein Programm angenommen, welches mit fünf Zielen versucht, homelessness zu überwinden.

»Alle Beteiligten haben sich verpflichtet, ihre Bemühungen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit zu verstärken, insbesondere durch die Stärkung der Prävention und die Umsetzung integrierter, wohnungsbezogener Ansätze, die darauf abzielen, Obdachlosigkeit zu beenden und nicht nur zu verwalten.« (EMPL k.A.)

Besonders bemerkenswert ist, dass die Deklaration auch das Thema der Prävention einschließt und somit eine Wende von der Verwaltung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit hin zur Beendigung nimmt. Folgende fünf Ziele sind explizit in der Vereinbarung (siehe Combatting Homelessness Conference 2021) festgehalten:

— niemand muss wegen eines Mangels an zugänglichen, sicheren und geeigneten Notunterkünften auf der Straße schlafen

— niemand ist länger in Not- und Übergangsunterkünften untergebracht, als für den erfolgreichen Übergang 
in eine dauerhafte Unterkunft erforderlich ist

— niemand wird ohne das Angebot einer angemessenen Unterkunft aus einer Einrichtung (z. B. Haftanstalt, Krankenhaus, Pflegeeinrichtung) entlassen

— Zwangsräumungen sollten, wenn möglich, vermieden werden und niemand wird seiner Wohnung verwiesen, ohne Unterstützung bei der Suche einer angemessenem Unterbringungslösung zu erhalten, soweit dies erforderlich ist

— niemand wird aufgrund seiner Obdachlosigkeit diskriminiert

Auf Basis dieser Deklaration wurde eine Europäische Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit gegründet, welche im Austausch zwischen den Ländern und deren Strategien zu einer gemeinschaftlichen Lösung führen soll. Daneben wird der Zugang zu Finanzmitteln und die Verstärkung der Evidenz über Obdachlosigkeit vereinbart. Diese Strategie steht im Einklang und basiert auf den Zielen für nachhaltige Entwicklung (sogenannte SDG – Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen. Die Ziele 1 – »Armut in all ihren Formen und überall beenden« und 11 – »nachhaltige Städte und Gemeinden«, beinhalten die Aufgabenstellung, bis 2030 Ungleichheit beim Zugang zu leistbarem Wohnraum zu beseitigen und diesen auch allen anbieten zu können (United Nations 2023).2

Obdach- oder Wohnungslos

Schon die Wortwahl in der Übersetzung der Lissaboner Erklärung lässt die Ziele fokussierter erscheinen, als sie sind, denn ›Obdachlosigkeit‹ ist nur ein Teilbereich der Wohnungslosigkeit. Diese ist viel umfassender und zeigt sich in vielfältigen Formen von ›unvollständigem Wohnen‹. Die ETHOS-Definition von Wohnungs- und Obdachlosigkeit (feantsa.org/download/at___6864666519241181714.pdf), entwickelt vom europäischen Dachverband der Wohnungslosenhilfe (FEANTSA), bietet einen klareren Einblick in die vielfältigen Herausforderungen bei der Bewältigung dieser sozialen Frage. Obdachlosigkeit ist nur die sichtbarste aller Formen der Wohnungslosigkeit, die mit ›wohnungslos‹ (z. B. Menschen, die in Wohnungsloseneinrichtungen, Frauenhäusern etc. wohnen) über ›ungesichertes Wohnen‹ (z. B. von Delogierung bedrohte, temporär bei Verwandten Wohnende etc.) bis hin zu ›ungenügendes Wohnen‹ (Wohnprovisorien, ungeeignete Wohnungen etc.) alle Menschen einschließt, die keine vollwertige Wohnung bewohnen können. Durch diese Definition wird auch klarer, wie groß die Herausforderungen tatsächlich sind, bis 2030 die Ziele der Erklärung von Lissabon umzusetzen – auch, da aufgrund der Preisdynamiken am Wohnungsmarkt und der steigenden Neben- und Lebenshaltungskosten die Sicherung des Wohnens zu einer noch größeren Herausforderung für die Gesellschaft wird.

Wie wieder wohnen?

Da in der Lissabonner Erklärung die Frage nach der Überwindung der Wohnungslosigkeit mittels bereits erprobter Strategien gefordert wird, rückt ›Housing First‹ als strategischer und nachhaltiger Ansatz zur Bewältigung in den Vordergrund. Das Konzept ›Housing First‹ besagt, dass die Behebung sozialer Herausforderungen von Wohnungslosen dann nachhaltig erfolgreich sein kann, wenn die Lösung der Wohnungsfrage als Erstes in Angriff genommen wird. Mit dem – eigenständigen – Wohnen starten die Beratungen und Unterstützungen durch Sozialarbeiter:innen der Hilfsorganisationen, wie Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Heilsarmee, Hilfswerk, Rotes Kreuz, Obdach Wien oder eben neunerhaus, um die Herausforderungen zu überwinden und die soziale Integration zu schaffen. Das Wohnen steht somit am Anfang einer Strategie zur nachhaltigen Bekämpfung von Armut. Neben dem europäischen Vorreiterland Finnland haben sich auch Spanien und viele weitere Länder dem ›Housing-First‹-Ansatz geöffnet, der ursprünglich aus Nordamerika kommt. Auch in Österreich wird er verfolgt und insbesondere durch die BAWO 3 als Dachorganisation der Obdachlosenhilfsorganisationen vertreten. Auch wenn ›Housing First‹ in der Praxis bereits umgesetzt wird, reicht die Zahl der angebotenen Wohnungen natürlich noch bei weitem nicht aus, um das Problem der Wohnungslosigkeit aus der Welt zu schaffen. Heute, sieben Jahre vor dem vereinbarten Zieldatum, lässt sich bereits konstatieren, dass eine Umsetzung der Ziele nur mit einiger Kraftanstrengung und vor allem mit mehr Beteiligten als nur den Sozialministerien der EU-Staaten bewältigt werden kann. Im Zentrum der vielfältigen Herausforderungen steht die große Aufgabe, leistbaren Wohnraum zu schaffen und diesen tatsächlich nachhaltig zur Verfügung stellen zu können. Da diese Aufgabe bereits beim geförderten Wohnraum eine wirtschaftliche Herausforderung darstellt, ist sie beim Projekt ›Housing First‹ sogar noch anspruchsvoller.

Eine gemeinsame Herausforderung, ein neuer Blickwinkel

Es geht bei der Bewältigung der Wohnungs- und Obdachlosigkeit also vor allem um eine gemeinsame Anstrengung, Menschen, die ohne die Chance, über den Wohnungsmarkt ihre Wohnbedürfnisse befriedigen zu können, in eine sozial benachteiligte Position gelangen, eine Zukunftsperspektive zu geben. Exklusion und Stigmatisierung sind Begleiterscheinungen des Wohnungsverlusts, die in Folge in eine Negativspirale münden und damit zu einem weiteren sozialen Abstieg führen können. Gegen negative Zuschreibungen und die Stigmatisierung von wohnungslosen Menschen vorzugehen und aufzuklären, dass es keineswegs vorrangig individuelle Faktoren sind, die Menschen in die Obdachlosigkeit rutschen lassen, ist eine weitere Aufgabe bei ihrer Überwindung. Nur das Wissen über und ein Verständnis für die unterschiedlichen und vielfältigen Einflussfaktoren, welche eine Wohnungslosigkeit auslösen können, können dazu führen, diese auch nachhaltig zu verhindern. Wohnen bildet einen Grundstein des Selbstverständnisses des Menschen. Das Recht auf Wohnen wird sowohl in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen als auch im Artikel 11 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR)4, der in Österreich Rechtsgültigkeit besitzt, erwähnt. Im Gegensatz zum Artikel 31 der Europäischen Sozialcharta (Europarat 2018), in dem ein Recht auf Wohnen beschrieben wird, der aber nur von wenigen Ländern (z.B. Andorra, Finnland, Frankreich, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Ukraine …) ratifiziert wurde. Das im CESCR verwendete einfache Wort ›Unterbringung‹ in Artikel 11 birgt gewiss weiten Interpretationsspielraum, Ziel sollte in jedem Fall ein angemessener und adäquater Raum zum Wohnen für alle sein.

Erik Meinharter ist Landschaftsarchitekt, Partner bei PlanSinn Büro für Planung und Kommunikation. Mitbegründer und Redakteur bei dérive – Zeitschrift für Stadtforschung. Lehraufträge an der Universität für Bodenkultur und der Technischen Universität Wien.

1
www.derstandard.at/story/3000000193784/britische-innenministerin-will-gegen-zelte-von-obdachlosen-vorgehen.

2
»By 2030, ensure access for all to adequate, safe and affordable housing and basic services and upgrade slums«, UN Sustainable Development Goals: Goal 11.1; www.un.org/sustainable-development/cities/.

3 
Die BAWO – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ist ein 1991 gegründeter gemeinnütziger Verein, der als österreichweiter Dachverband der Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe fungiert. www.bawo.at

4
Aus dem Artikel 11 des CESCR: »Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unter–bringung sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen.« www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000629


Literatur

Combatting Homelessness Conference (2021): Lisbon Declaration on the European Platform on Combatting Homelessness; www.ec.europa.eu/social BlobServlet?docId=24120&langId
EMPL – Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (k.A.): Obdachlosigkeit. www.ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=1061&langId=de.
Europarat (2018) Europäische Sozialcharta. www.rm.coe.int/eeuropaische-sozialcharta-/16808b6382
United Nations (2023): The Sustainable Development Goals Report. S. 34–35; www.unstats.un.org/sdgs/report/2023/The-Sustainable-Development-Goals-Report-2023.pdf.

dérive, Do., 2024.01.18

18. Januar 2024 Erik Meinharter

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