Editorial

Geht es um das Grundbedürfnis nach Schutz des Lebens, ­wandert unsere Vorstellung in Richtung Urhütte. Wie weit sich die Asyl­zentren in der Schweiz in Gebäudeform und Funk­tion inzwischen davon entfernt ­haben, schildern wir in diesem Heft.

Das im März 2019 in Kraft tretende Gesetz zum ­beschleunigten Asylverfahren ist ein bedeutender Schritt: 60 % aller Verfahren sollen zukünftig direkt in Asylzentren des Bundes stattfinden, damit sich für die Asylsuchenden die Zeit der Un­gewissheit durch lange Wege und Terminfindungsprozesse nicht un­nötig ausdehnt. Die Bündelung der Infra­strukturen macht neben einer perso­nellen Neuausrichtung auch eine Reihe von Neu­bauten erforderlich, denn um den Personal­auf­wand überschaubar zu halten, müssen die Häuser eine gewisse Mindestgrösse aufweisen. Ihre elementare Aufgabe ist es, die unterschiedlichsten Menschen für zwei bis maximal 140 Tage unter einem Dach zu versammeln. Es geht aber auch um den baulichen Ausdruck einer heiss umstrittenen politischen Frage, die sich insbe­sondere während der komplizierten Stand­ort­findung in Form von Machbarkeits­studien oder zahllosen Einsprachen abbildet.

Diese wiederum generieren vermeidbare indirekte Kosten um das Asylwesen, die mit der politischen und ge­sellschaftlichen Un­einigkeit zu tun haben – und nicht mit den Asylsuchenden.

Danielle Fischer, Hella Schindel

Inhalt

RUBRIKEN
03 Editorial

07 WETTBEWERB
Ausschreibungen/Preise | Die ökonomische Logik gewinnt

10 MEINUNG
Die Rolle des Gebäude­sektors in der Energie- und Klimapolitik | Quo vadis, SIA?

13 VITRINE
Aktuelles aus der Baubranche

14 ESPAZIUM – Aus unserem Verlag

15 SIA
Nachhaltig bauen – aber wie? | Revision des Strom­versorgungsgesetzes

18 AGENDA

THEMA
20 NEUE BUNDESASYLZENTREN: UNGEWISSE PASSAGEN

20 STRAFF TRANSITORISCH
Danielle Fischer
Ab März 2019 soll das revidierte Asylgesetz in den Bundesasylzentren angewandt werden. Bis 2023 sollen alle bestehenden und neuen Gebäude den Vorschriften angepasst sein.

24 AN DER GENZE
Hella Schindel
Der Wettbewerb für das Asylzentrum Balerna/Novazzano ist entschieden. Die teilnehmenden Architekturbüros bemühten sich, auf den schwierigen Standort angemessen zu reagieren.

30 STELLENMARKT

37 IMPRESSUM

38 UNVORHERGESEHENES

Straff transitorisch

Zum Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes entstehen dem Verfahren ­angepasste Bundes­asylzentren. Durch die schwierige Standortsuche ­geraten die Bedürfnisse der Asylsuchenden in den Hintergrund.

Seit das Stimmvolk im Juni 2016 das revidierte Asylgesetz angenommen hat, entstehen bis im Jahr 2023 18 auf das Verfahren abgestimmte Bundesasylzentren (BAZ; vgl. Kasten unten). Bis zur Eröffnung dieser Neubauten, weiter genutzten oder sanierten Altbauten und Umnutzungen in Übergangslösungen mussten die Asylsuchenden oft für Befragungen von ihren Unterkünften in andere Städte reisen, wo Spezialisten wie Dolmetscher, Juristen, Dokumentenprüfende und Befragende arbeiten.

Da es für manche dieser Personen schwierig ist, sich bei Reisen innerhalb der Schweiz zurechtzufinden, kam es zu verpassten Terminen und Verzögerungen. In den neuen Zentren wird es neben Unterkünften auch Büros für die Verfahrensbeteiligten geben, was den Prozess deutlich beschleunigen soll. Dort, wo ab März 2019 die Neubauten mit Verwaltungstrakten noch nicht stehen, werden die Arbeitsplätze in Übergangslösungen sichergestellt.

Standpunkte und langwierige Prozesse

Nicht nur, weil die Bauaufgabe neu ist, sondern auch, weil die Vorstellungen je nach politischem Standpunkt unterschiedlich sind, gehen die Meinungen darüber, wie ein solches Zentrum auszusehen hat, auseinander. Was für die einen zu luxuriös ist, finden andere entwürdigend. Auch die Standorte, die eigentlich bereits Ende 2014 hätten feststehen sollen, sind umstritten. Obwohl sich Bund, Kantone und Gemeinden auf sechs Asylregionen geeinigt haben, verlief die Suche des Bundes nach Grundstücken harzig.

Daniel Bach vom Staatssekretariat für Migration (SEM) sieht es jedoch als normal an, dass es bei so vielen Bauprojekten zu Einsprachen kommt. Für das SEM war es deshalb immer klar, dass am 1. März 2019 teilweise noch mit befristeten und Übergangs­lösungen gearbeitet werden muss – es werden aber von insgesamt 5000 mindestens 4000 Plätze in Bundesasylzentren zur Verfügung stehen. In konservativen Gemeinden, wo der Bund in dieser Sache wenig politischen Rückhalt erhält, reiht sich ein Rekurs an den anderen.

Gemäss Daniel Bach soll sich das ändern, da der Bundesrat Ende 2017 die Standorte im Sachplan Asyl festgelegt hat. Mit dem neuen Asylgesetz erhält der Bund die Kompetenz, jene Bauten und Anlagen mit einem Plangenehmigungsverfahren zu bewilligen, die ihm zur Unterbringung Asylsuchender oder zur Durchführung von Asylverfahren dienen. Es gibt weiterhin die Möglichkeit, Ent­scheide vor dem Bundesverwaltungs- bzw. Bundesgericht anzufechten. Auch im Tessin führte der Bund 25 Machbarkeitsstudien durch, bis man den Standort Balerna/Novazzano fand (vgl. «An der Grenze»).

Daniel Bach betont, das SEM versuche wo immer möglich, bestehende Gebäude des Bundes zu nutzen. Doch auch das sei mitunter schwierig. Erfolgreich wurde in Kappelen BE und in Embrach ZH je ein Altbau umgebaut und ergänzt. Bei der Standortsuche und bei der Planung von Neubauten geht viel Geld durch Reibungsverluste aufgrund von Einsprachen und Rekursen verloren.

Es ist darum verständlich, dass seitens des SEM als Betreiber die Bauten zurückhaltend gestaltet sein sollen, um unter anderem ihren temporären Charakter zu manifestieren. Bund und Kantone umschreiben die neuen Zentren auf der Website des SEM pragmatisch: «Sie werden an ganzjährig und gut erreichbaren Standorten, in funktionalen Anlagen, mit angemessenem Bewegungsraum und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Betriebs sowie einer angemessenen Verteilung innerhalb der jeweiligen Region geplant.»

Testbetrieb und BAZ im Trendquartier

Im Vergleich zu anderen Kantonen und Städten stellt der siebenjährige Planungs- und Bauprozess des BAZ in der Stadt Zürich auf dem Duttweilerareal eine Art «Optimalfall» dar – der Bau auf dem Grund der Stadt Zürich soll Ende 2019 fertig sein.[1] Die Baukosten bezahlt der Bund durch die Miete zurück. Das Zentrum soll dann während mindestens 15 und maximal 25 Jahren betrieben werden – hernach kann es zurückgebaut werden. Da sich das Quartier rasch entwickelt, ist das Areal eine wichtige Landreserve für künftige Generationen.

Die Lage vis-à-vis der Zürcher Hochschule der Künste, einer sich im Bau befindenden Primarschule und Hotels und Geschäftshäusern stellt unter den Standorten der BAZ eine Ausnahme dar – die anderen, ausser in Basel, befinden sich nicht in den Innenstädten. Das SEM betreibt einen Testbetrieb in Zürich und einen Pilot­betrieb in Boudry, um die beschleunigten Verfahren nach neuem Recht zu testen. Auch hier nimmt die Stadt Zürich im schwei­­zerischen Asylwesen seit Jahren eine aktive, gestaltende Rolle ein.

Im städtischen Asylzentrum Juch in Zürich Altstetten, einem der Testbetriebe, sind seit 2014 Migranten untergebracht. Die Gesprächs­räume für die Befragungen und die Büros der Spezialisten befinden sich nicht weit entfernt hinter der Zürcher Hochschule der Künste. Die Erkenntnisse der untersuchten Verfah­rens­abläufe mit Asylsuchenden und Spezialisten flossen in die Planung der Neubauten der BAZ mit ein.

Prozesshafte Annäherung statt starrer Vorgaben

Das Baubüro in situ beschäftigt sich seit rund zehn Jahren mit dem Thema Flüchtlingsunterkünfte (vgl. TEC21 7–8/2016). Bei der Planung des Zürcher BAZ am Duttweilerareal berücksichtigten die Architekten die Erfahrungen aus den Testbetrieben, die sich zum Beispiel in der Zimmeraufteilung, der geschickten Trennung von Gruppen oder den Esszimmer- und Schlafraumgrössen und den ihnen zugeordneten Nutzenden abbilden. Zu Beginn schlugen sie für das BAZ auf dem Duttweilerareal kein temporäres Gebäude, sondern einen Bau zur temporären Nutzung mit kleinen Studios vor. Falls es zukünftig weniger Flüchtlinge geben sollte, wäre das ­Zentrum für studentisches Wohnen umnutzbar. Doch der Vorschlag wurde nicht bewilligt.

Das SEM war Ansprechpartner für konkrete bauliche Fragen. Dessen Auftrag für das neue BAZ an das Baubüro in situ war in seinen Grundzügen funk­tional ausgelegt – emotionale Elemente blieben eher sekundär. In zahlreichen Gesprächen entwickelten die Architekten mit dem SEM dann die detaillierte Aus­arbeitung. Wo möglich, haben sie die pragmatischen Vorgaben in den nötigen «menschlichen Massstab übersetzt» und dazu gestalterische Nischen genutzt, um Räume zu schaffen, die den Bedürfnissen Asylsuchender entgegenkommen.

Das Ausgangsprogramm umfasste Massenunterkünfte mit Sportduschen. «Oft sind es kleine Dinge wie eine zusätzliche Toilette oder die Farbe der Fassade, die einen Unterschied machen», sagt Pascal Angehrn vom Baubüro in situ. Die von den Architekten vorgeschlagenen bunten Oberflächen befand die Bauherrschaft als zu auffällig, und man einigte sich schliesslich auf gedämpfte Farben. Ein anderer Punkt war die Bauweise. Anstelle eines teuren Massivbaus schlugen die Architekten einen günstigeren und dazu wohnlicheren Holzmodulbau mit Stahlstruktur vor. Es dauerte eine Weile, um alle Beteiligten davon zu überzeugen. Inzwischen kommt die Wahl aufgrund der kurzen Bauzeit, die der Modulbau ermöglicht, allen entgegen.

Bereits im Vorfeld hatte das Baubüro bloss eineinhalb Monate Zeit für die Ausarbeitung des Bauprojekts. Dies machte es nötig, die Submissionen vor dem Urnengang auszuschreiben und die Arbeit schlimmstenfalls «à fonds perdu» abzuschreiben. Mit dem Entwurf liegen erste Erfahrungen zur architektonischen Aufgabe der BAZ vor. Zu minimalen Nutzflächen pro Person oder der Anzahl Toiletten gibt aber nach wie vor keine gesetzlichen Vorgaben. Im Wesentlichen steht es der Bauherrschaft frei, das Thema in jedem Kanton der Situation entsprechend zu interpretieren.

Die neue, dreiteilige Anlage in der Stadt Zürich besteht aus der zweigeschossigen Verwaltung mit ­Warte- und Besprechungsräumen und der Eingangszone an der Pfingstweidstrasse, dem dreigeschossigen Schlaf- und Wohntrakt sowie einem zweigeschossigen Ess- und Aufenthaltsbereich. Die vom Baubüro in situ vorgeschlagene hohe Erschliessungsfläche dient dazu, nach Bedarf Gruppen zu trennen und deren Aufeinandertreffen zu steuern.

In zahlreichen Gesprächen mit der Stadt gelang es den Architekten, die Zimmerbelegung zu verkleinern. Umgesetzt werden nun neben Familien- auch Sechserzimmer mit einer eigenen Toilette. Anstelle eines einzigen Esssaals wird es vier oder fünf kleinere geben, die auch als Jokerräume nutzbar sind. Ausserdem schaffen die Architekten mit einem öffentlichen Gemeinschaftsraum mit Internetzugang einen Ort, der die Begegnung von Asylsuchenden mit Quartierbewohnern ermöglicht. Das Studio Vulkan gestaltet die Umgebung mit Spielmöglichkeiten und Dachterrasse.

Der Vorteil dieser kurzen Planungzeit war die grosse Entscheidungsfreiheit, erzählt Pascal Angehrn. «Alles musste schnell gehen – das war auf Seiten der Bauherrschaft ungewöhnlich. Doch für uns ist das Alltag. Wir nehmen in Kauf, dass wir vielleicht die perfekte Sockelleiste nicht finden, wenn wir dafür ein Gemeinschaftszimmer durchsetzen können.»

Menschen und Verfahren

Dies wirft die Frage auf, was die Unterkünfte den Menschen in den ersten 140 Tagen, die sie in der Schweiz verbringen, bieten sollen – abgesehen von ganz grundsätzlichen Räumen für das Essen und Schlafen. Ein Ort, an den sie sich zurückziehen können, Zweier- oder Zwölferschlafräume? Eignen sich dafür neue Bauten oder den Bedürfnissen angepasste alte? Stadtanschluss oder im Gegenteil ­Abgeschiedenheit in der Natur? Ein Zentrum am Rand eines Flughafens? Auf all diese Fragen gibt es, je nach Herkunft der Migranten, unterschiedliche Antworten. Vermutlich sind sie für die Betroffenen selbst gar nicht so wichtig, denn was auf diese ersten Tagen folgt, ist in jedem Fall von grösserer Tragweite.

Wenn die meisten Asylsuchenden von dem zeitlich komprimierten Verfahren profitieren, so könnte weniger manchmal auch mehr sein: Dass es in der Vergangenheit unterkunftsmässig auch einfacher und günstiger ging, zeigen zum Beispiel die Baracken des erwähnten Zentrums Juch in Zürich ­Altstetten. Der Ort inmitten des städtischen Gefüges zwischen Autobahn und Schrebergärten, wo im Testbetrieb alleinstehende Asylsuchende in Zweierzimmern wohnen, funktioniert betrieblich bestens, sagt Daniel Bach. Nur müssen die Baracken in naher Zukunft dem neuen Eishockeysta­dion weichen. Eine weitere Nutzung wäre ohnehin nicht ­infrage gekommen, weil die Bauten nicht mehr den heutigen Brandschutz-, Akustik- und Energie­standards entsprechen.

Auf der anderen Seite stehen die Kosten für die baulichen Anpassungen der BAZ mit einem Kostendach von insgesamt 583 Mio. Franken sowie hohen Beträgen für Rekurse, Gerichtsverfahren, Anwaltskosten und Machbarkeitsstudien, dazu im Vorfeld die intensive Suche nach den Orten. Da die Zentren eigentlich längst beschlossene Sache sind, fragt man sich umso mehr, was diese retardierenden Mechanismen antreibt und ob hinter den wirtschaftlichen und baurechtlichen ­Argumenten nicht in Wirklichkeit eine Debatte über die Asylthematik ausgetragen wird.

Wenn auch das neue Verfahren vielen Migranten zugutekommt, so ist es ihnen vermutlich nicht so wichtig, ob sie in neuen richtlinien- und regelkonformen Zentren oder in alten Baracken wohnen – solange sie nicht in unterirdischen Militärbunkern hausen müssen. Die Umstände, die das Asylwesen so teuer machen, hängen unter anderem auch mit unseren eigenen Ansprüchen, der engen Entscheidungskompetenz des Bundes, den Baugesetzen und den unterschiedlichen politischen Sichtweisen der Schweizer zusammen – und nicht mit den Ansprüchen der ­Asylsuchenden. Dass der Bund hier nur bedingt Hand zu Lösungen bieten kann, ist naheliegend, handelt es sich doch weitgehend um ein gesellschaftliches Problem und nicht um eine komplizierte Bauaufgabe.

Die Bauten des Zentrums Juch verweisen aber auch auf ­die humanitäre Seite: Sie entstanden, um in den 1950er-Jahren Saisoniers aus Italien zu beherbergen. Damals bemerkte Max Frisch: «Wir riefen Arbeitskräfte, und es sind Menschen gekommen.» Auch wenn Asylsuchende nur bedingt arbeiten dürfen, so werden die meisten unter den rund 6500, die zurzeit jährlich aufgenommen werden, und insbesondere ihre Kinder es eines Tages tun. Sie wurden auch nicht direkt gerufen – aber zu den globalen Zusammenhängen, die zu Krieg und Armut führen, trägt auch die Schweiz ihren Teil bei. Mit der Unterzeichnung der Genfer Flüchtlingskonvention und den Zusatzprotokollen sind wir verpflichtet, Menschen auf der Flucht unter gewissen Bedingungen Asyl zu gewähren. Es handelt sich hierbei also keineswegs um eine entgegenkommende Geste unseres Landes.


Anmerkung:
[01] Das Bauvorhaben wurde von allen Stadtkreisen angenommen. Am höchsten war die Zustimmung im Wahlkreis des BAZ.

TEC21, Fr., 2019.02.08

08. Februar 2019 Danielle Fischer

An der Grenze

Zwischen Balerna und Novazzano, fast schon in Italien, entsteht ein Bundesasylzentrum. Den Wettbewerb um diese ­brisante ­Bauaufgabe konnte das junge Büro Lopes Brenna Architekten mit ­Filippo Bolognese, Como, für sich entscheiden. Das ­Problem der ­weitgehend isolierten Lage kann der Entwurf allerdings nicht lösen.

Auf dem Höhepunkt der Migrationswelle 2015 und 2016 musste der Bund schnell und undogmatisch handeln. Um den ankommenden Flüchtenden ein Dach über dem Kopf zu bieten, wurden Kasernen geräumt und leer stehende Immobilien, selbst Bunker, zu provisorischen Unterkünften umfunktioniert. Dieses Vorgehen war rechtlich nicht abgesichert und nur als erste Notlösung gedacht.

Inzwischen ist die Situation nicht mehr so angespannt, aber es ist weiterhin nicht abzusehen, dass die Migrationsbewegungen Richtung Europa und damit auch in die Schweiz ver­ebben. Die Zahl der Schutzsuchenden ist zwar Schwankungen unterworfen, und die Zusammensetzung der Herkunftsländer ändert sich je nach politischer Lage. Ein punktuelles Auf- und Abschwellen der Flüchtlingsströme ist aber seit 25 Jahren zu beobachten.

Für den Betrieb der Bundesasylzentren (BAZ) ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) verantwortlich. In diesen Zentren werden die Asylsuchenden von der Einreise bis zur Abweisung oder aber Zuweisung an einen Kanton beherbergt und versorgt. Die Betreuung erfolgt durch private Unternehmen, die das SEM beauftragt. Nicht nur ein Staatssekretariat, sondern in der Folge eine ganze Reihe an Fachleuten befasst sich in soziologischer, politischer und baulicher Hinsicht mit den Asylsuchenden in der Schweiz.

Der Verwaltungsaufwand ist enorm: Weil das Thema gesellschaftlich heikel ist, müssen alle Schritte, die den Umgang mit den Asylsuchenden begleiten, politisch überprüft, ­bewilligt und rechtlich tragend sein – der fi­nan­ziel­le Effort für den Bund und somit den Steuerzahler ist ­ex­trem hoch. Weniger straff organisierte Unterkünfte, die ­manchem Zugereisten vielleicht eher ein Gefühl von Vertrautheit vermitteln würden, sind aufgrund ihrer Anfechtbarkeit nicht denkbar.

Elementare Bedürfnisse

Ist erster Linie müssen die Asylzentren Schutz bieten. Damit ist nicht der Schutz vor dem Zugriff der Herkunftsländer gemeint, sondern auch vor Einheimischen in der direkten Umgebung sowie vor Mitbewohnern anderer Religionen oder Gesellschaftsformen. Die Bewohner können die Asylzentren nur zeitlich begrenzt verlassen. Für die innere Struktur der Häuser bedeutet das, dass sie selbst wie eine kleine Stadt funktionieren müssen: Ankunft, Verteilung, Rückzug auf der einen Seite, Freiraum, Platz für interne Kommunikation und Angebote von aussen auf der anderen. Diese beiden Raumgruppen sollten sich möglichst wenig überschneiden. Zugleich ist darauf zu achten, das Raumprogramm offen zu gestalten, damit die Häuser, wenn künftig neue Strategien verfolgt werden, baulich verändert und angepasst werden können.

Für vertretbar halten die Planenden die Mindestzahl von 350 Asylsuchenden pro Haus. Mit Einführung des beschleunigten Bundesasylver­fahrens (vgl. Kasten unten) ist eine räumliche Integration von Mitarbeitern vorgesehen, die an den Verfahren beteiligt sind: Befragende, Rechts­vertretende, Dolmetschende, Dokumentenprüfende, Betreuungs- und Sicherheitspersonal.

Kein Ort, nirgends

Die Erkenntnisse aus den Testbetrieben (vgl. «Straff transitorisch») dienen dem Bund derzeit als Grundlage bei der Ausschreibung von Wettbewerben zu neuen BAZ mit Verfahrensfunktion. Viele der bisher be­triebenen Standorte sind zu klein, um eine effiziente Durchführung der Verfahren zu gewährleisten – daher muss die Infrastruktur innerhalb der sechs Asylverfahrensregionen ausgebaut und meistens auch verlagert werden. Der föderale Anspruch der Schweiz bringt es mit sich, dass die BAZ gleichmässig über das Land verteilt werden müssen. Somit ist die Standortsuche als ein elementares, selbst gemachtes Problem bei der ­Umsetzung des Asylgesetzes zu betrachten.

So oft wie möglich werden temporäre Unterbringungen bis zu drei Jahren in bestehenden Bauten des Bundes realisiert; eine dauerhafte zivile Nutzung würde eine Umzonung der Grundstücke und ein kan­tonales Baubewilligungsverfahren voraussetzen. Von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme des fertigen Baus können nach jetzigen Erfahrungen über 20 Jahre vergehen. Ausserhalb von Städten stösst die geplante Ansiedlung eines BAZ mit Verfahrensfunktion häufig auf Skepsis oder gar Ablehnung – der Zuwachs an Arbeitsplätzen, den die Ansiedlung eines BAZ mit sich bringt, vermag nur wenige betroffene Anwohner positiv zu stimmen.

Durch seine Grenze zu Italien hat das Tessin den schweizweit höchsten Zulauf Asylsuchender. Dort wurde lange Zeit um den geeigneten Standort für einen Neubau gerungen. Als Ersatz für ein Provisorium ­in Chiasso, das zukünftig als ergänzende Erstanlauf­stelle bei besonders hohem Bedarf genutzt wird, lancierte der Bund im Juni 2018 einen einstufigen Wettbe­werb im offenen Verfahren für Planerteams, bestehend aus Architektinnen und Bauingenieuren.

Das Grundstück von 13 000 m² zwischen den Gemeinden Balerna und Novazzano entspricht den geltenden ­Kriterien der Erklärung vom 14. März 2014 zum beschleunigten Asylverfahren, obwohl es sich in in einem Industriegebiet befindet. Dass es den SBB gehört, ist angesichts seiner Lage einleuchtend: Es ist Teil einer Art Restfläche innerhalb einer Wendeschleife für den Zugverkehr, die an drei Seiten von Schienen eingefasst ist. Der Standort wirkt zunächst wie ein Affront, ist aber gemäss SEM die weitaus menschenfreundlichste aller zur Wahl stehenden Möglichkeiten. Und doch ­haben sich auch hier die ­Gemeinden über Jahre dagegen gewehrt, dass der Standort im Sachplan festgelegt wird – kaum vorstellbar, wen die Asylsuchenden hier stören könnten.

Das richtige Mass

Im Oktober wurden dazu 47 Entwürfe eingereicht, die der Bund im Dezember 2018 bewerten liess. Gewonnen hat das junge Büro Lopes Brenna Architekten mit Filippo Bolognese aus Como. Gefragt war laut Ausschreibung ein «Neubau, der innovative und betrieblich optimierte Nutzungskonzepte im Innen- und Aussenraum sowie ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis mit tiefen Lebenszykluskosten» aufweist.

Das Raumprogramm umfasst die bauliche Infrastruktur für die Erstversorgung von bis zu 350 Asylsuchenden. Die ­besteht zuerst aus einer systematischen Wegleitung zur Erfassung der Daten und der gesundheitlichen Bedürfnisse der Ankommenden mit den dazugehörigen Un­tersuchungs- und Beratungsräumen. Daran anschliessend folgen Gemeinschafts- und Schulungsräume, ein Speisesaal und getrennte Bereiche mit Schlafräumen für Männer, Frauen und Familien sowie unbegleitete Minderjährige.

War zunächst von Schlafräumen für bis zu 40 Asylsuchenden die Rede, so hat sich die geeignete Grösse mittlerweile bei maximal 12 Bewohnern pro Zimmer eingependelt. Bedenkt man, welche traumatischen Erlebnisse die meisten Asylsuchenden zu verarbeiten haben, ist auch das eine kaum tragbare Vorstellung. Die bauliche Umsetzung des sensiblen Gleichgewichts zwischen ­geschützt erschliessbaren Zimmern und möglichst grosszügigen Aufenthaltsbe­rei­chen ist ebenfalls eine Herausforderung. Bei der Bewertung der Entwürfe lag ein besonderes Augenmerk auf der Gestaltung des ­Aussenraums und einer angemessenen Ausführung des Gebäudes. Geplant ist, den Bau bis zum Juni 2023 in Betrieb zu nehmen.

Einfachheit als Prinzip

Beim Siegerentwurf spannt sich ein schmaler Körper wie eine Tangente zwischen eine viel befahrene Strasse und den nordwestlich angrenzenden Schienenring. Städtebaulich fügt sich der Riegel in den Raster der angrenzenden Industriebauten ein und gliedert das Grundstück in drei Bereiche, die unterschiedlichen Sicherheitsansprüchen genügen müssen. Das oberhalb liegende Gelände in Form eines Viertelkreises zwischen der «Rückseite» des Neubaus, der Strasse und dem Bogen der Bahnschienen dient als geschützter Garten und Rückzugsbereich. Er ist durch eine Umzäunung und die Verkehrsachsen doppelt eingefasst.

An der anderen Längsseite des Zentrums be­finden sich die Zugänge. Der davor liegende Platz wird auf seiner zweiten Flanke von einem Bestandsbau gefasst, der die Verwaltung des BAZ beherbergt. Der Haupt­eingang dieses Gebäudes, der ebenfalls dem «Zwischenraum» zugewandt ist, wird mit der neuen Erschliessung besser an das Strassennetz angebunden. Es ergibt sich ein V-förmiger Platz, der sich den Besuchern beider Häuser mit einladender Geste öffnet. Im Gegensatz zum Garten ist dieser Bereich befahrbar und öffentlich zugänglich.

Die klare Struktur des Gebäudes ist auch im Innern durchgehalten. Wie durch eine Membran bewegen sich die Asylantragstellenden im Erdgeschoss vom Eingang durch die Untersuchungsräume, von wo sie entweder in Richtung Polizei (auch vom Verwaltungsgebäude gegenüber gut zu erreichen), in Richtung medizinische Versorgung oder in die Obergeschosse gelenkt werden. Hinter den beiden Treppenhäusern öffnet sich der Blick in den rückwärtigen Garten.

Das erste und zweite Obergeschoss ist gleich organisiert: Im mittleren Bereich befinden sich Familienzimmer und Räume für unbegleitete Minderjährige, zu den Seiten die Bereiche für Männer bzw. für Frauen. Die Asylsuchenden sind jeweils zu zehnt in Räumen von gut 40 m² untergebracht. Das sind immerhin zwei Personen weniger als empfohlen. Dennoch sind dies sicher die sensibelsten Räume, denn hier, wo die Menschen Entspannung und Schutz finden sollen, gibt es wenig Abstand zu den Mitbewohnenden. Hier ist die psychologische Führungsqualität des Betreuungspersonals gefordert, die Gemeinschaftsbereiche so zu orga­nisieren, dass Freiräume gut und flexibel nutzbar sind.

Aus Sicherheitsgründen sind die drei Gruppen jeweils auf der Höhe der Treppenhäuser durch ab­schliess­bare Türen voneinander zu trennen. Der sich zwischendurch aufweitende Korridor und die östlich gelegene Raumschicht dienten als akustischer Puffer zwischen der belebten Strasse und den Schlafräumen.

Das dritte und oberste Geschoss ist auf die verschiedenen Beschäftigungen der Bewohner ausgerichtet. Schulungsräume, eine Werkstatt und undefinierte grosse Räume, die teilbar wären, stehen hier zur Verfügung. An diese schliesst sich der Speisesaal an, der zunächst auch offen angelegt ist. Ob sich das im Betrieb bewährt, muss sich zeigen: Manche Kulturen und Reli­gionen erlauben nur gewisse Speisen und Zube­rei­tungsformen, sodass eventuell Abgrenzungen erforderlich werden. Die Struktur des Baus macht dies aber auch noch nachträglich möglich.

Die ganz im Westen gelegene Küche ist nicht so ideal zu erreichen. Der ­Warenfluss verläuft immer über die gemeinschaftlichen Wege. Diesen Punkt kritisierte auch die Jury und erwartet hier eine Überarbeitung des Entwurfs. Die von aussen kommenden Lehrpersonen und das Betreuungspersonal müssen sich ebenfalls durch das ganze Haus bewegen, um zu den Bereichen zu gelangen, in denen sie arbeiten. Das stellt ein Sicherheitsrisiko dar.

Die Gewinner haben einen Entwurf geliefert, der als Baukörper und in seiner inneren Organisation überzeugt. Mit einfachen Mitteln strahlt er Gross­zügigkeit und Würde aus. Trotz der geforderten wirtschaftlichen und einfachen Ausrüstung sind hierfür 26 Mio. Franken eingeplant, das entspricht in etwa den Neubaukosten einer Schule. Aufgrund der Minimal­standards, die so minimal nicht sind, entsteht ein Haus, dessen Betrieb auch längerfristig möglich ist. Seine temporäre Existenz bezieht sich auf die Art der Nutzung, nicht aber auf die Qualität des Baukörpers.

Hinter schönen Gittern

Die Architekten des zweitrangierten Entwurfs, Otto Krausbeck und Giorgio Santagostino, arbeiten in Sa­lorino, nicht weit von dem geplanten Bauplatz. Ihr Entwurf fügt sich städtebaulich an den bestehenden Verwaltungsbau an und bildet mit ihm zusammen ein eigenes Gelände, umgeben von einem dichten Ring aus Bäumen. In der industriellen Umgebung wird damit die Andersartigkeit der Nutzung dieser beiden Gebäude betont, sie werden aber auch abgeschottet.

Mit dem kompakten quadratischen Volumen schlagen die Architekten einen nach innen gerichteten Baukörper vor – in Kenntnis der unwirtlichen Umgebung ein nachvollziehbarer Ansatz, soziopolitisch allerdings ein weiterer Schritt ins Abseits. Die Räume im Innern sind in zwei Schichten um einen kleinen Innenhof gruppiert. Der schmale Korridor zwischen den Schichten weitet sich sporadisch zur Aussenfassade und unterteilt damit die aussen liegenden Räume in Untergruppen. Das Erschliessungskonzept ist effizient, und die so entstehenden Abstände sind vorteilhaft.

Die zum Hof hin orientierte Raumschicht ist gegenüber der aussen liegenden allerdings deutlich benachteiligt. Im 1. OG, wo sich die eher offenen Gemeinschafts- und Schulungsbereiche befinden, ist diese Ordnung noch vorstellbar, doch in den Schlafgeschossen wirken der fehlende Sichtbezug und die mangelnde Frischluftversorgung beklemmend. Als Schattenspender ziehen sich um das ganze Gebäude herum orientalisch anmutende Gitterstrukturen aus Betonfertigteilen, die sich in diesem Zusammenhang gestalterisch anbiedern und funktional an das Einge­schlossen­sein gemahnen. Hier ist der gewünschte öffent­liche Charakter, den die Architekten zum Ausdruck bringen möchten, der Nutzung nicht angemessen.

Eine lebenswerte Architektur

Überzeugend ist der Ansatz des Entwurfs von Aldo ­Nolli und Pia Durisch aus Massagno bei Lugano, der auf dem dritten Rang mit einem Ankauf gewürdigt wurde. In Mies’scher Tradition haben sie die Wege der verschiedenen Nutzenden zum Leitmotiv erhoben und das Raumprogramm danach ausgerichtet. Vier analoge Körper gliedern sich – mal gedreht, mal gespiegelt – in eine durchlaufende Holzstruktur ein. Dazwischen lockern vier blasenförmige Höfe das orthogonale Grundriss­prinzip auf.

Die abgerundeten Überdachungen bilden angenehme Aufenthaltsorte zwischen innen und aussen. Die Verlegung der Freiflächen in die Gebäudestruktur ist hier weniger hermetisch als bei dem zweitplatzierten Entwurf. Im Vergleich zum kompakten Siegerprojekt ist die überbaute Fläche erheblich grösser, was von der Jury negativ bewertet wurde. Die Holzkonstruktion, die in der Ausschreibung explizit empfohlen wurde, spricht nicht nur eine zeitgemässe Architektursprache, sondern ist auch unter ökologischen und ökonomischen Aspekten geeignet.

Nach der langen Entwicklungsphase im Vorfeld wäre insbesondere die mit diesem Prinzip einhergehende kürzere Bauzeit vorteilhaft. Die heitere und menschliche Wirkung, die der Bau in seiner Einfachheit ausstrahlt, hebt den Entwurf von seinen Konkurrenten ab und eröffnet eine Perspektive auf ein Wohnumfeld, das den Asylsuchenden zu wünschen gewesen wäre.

Die Mitte der Gesellschaft

Ein grundlegendes Problem bliebe aber auch hier ungelöst: Der vorgegebene Bauplatz in einem nur durch Autos und Züge belebten Grenzgebiet ist ein negativer Aspekt, den auch der gelungenste Bau nicht kompensieren kann. Die mangelnde Einbindung der Bundesasylzentren in bestehende Gegenden ist eine der grossen Hürden, die es zu überwinden gilt.

Der im vergangenen Jahr durchgeführte Wettbewerb für den Neubau eines BAZ mit Verfahrensfunktion, zusammen in einem Gebäude mit der internationalen Polizei in Genf, unterstreicht die Problematik: Das dort zur Verfügung gestellte Grundstück liegt zwischen der Landebahn des Genfer Flughafens und einer Autobahn. Für Rückführungen auf direktem Weg mag das praktisch sein, unter psychischen Gesichtspunkten ist eine solche Umgebung stark belastend. Kein Fussgänger wird sich je dorthin verirren.

Das Gleiche gilt für den soeben entschiedenen Wettbewerb für das Bundes­asylzentrum in Altstätten SG: Im Jurybericht wird das Grundstück als «zwischen der Erweiterung von einem Gefängnis und einer Schiessanlage» liegend beschrieben. An solchen Orten sind die Asylsuchenden weitgehend «unsichtbar» untergebracht; umgekehrt bleibt die Bevölkerung den Neuankömmlingen fremd. Beide Gruppen einander anzunähern erfordert deshalb unnötig viel Energie und Aufwand, und man darf sich fragen, inwieweit dies überhaupt gewollt ist.

Ansatz zum Umdenken

Von ethischen und moralischen Appellen abgesehen sind auch Meinungen zu vernehmen, die auf die wirtschaftlichen Chancen verweisen, die die Fähigkeiten und Kenntnisse verschiedener Gesellschaften mit sich bringen und von denen die Schweiz profitieren kann. Damit ändert sich der politische Blick auf die Asylsuchenden: Der Zuzug junger Familien kommt dem Schweizer Arbeitsmarkt gerade auch angesichts der demo­grafischen Entwicklung zugute.

Laut «architecture for refugees», ­einem Verein, der sich für die verbesserte Integration von Geflüchteten in der Schweiz engagiert, wird statt der Integration der anerkannten Asylsuchenden in die bestehende ­Gesellschaft inzwischen deren Inklusion angestrebt. Dadurch müssen sich die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht rigoros an das vorherrschende System anpassen, sondern können ihre eigenen, aus kulturellen und religiösen Gründen oftmals anderen Bedürfnisse einbringen. Wenn es gelingen könnte, dass sich die Kulturen gegenseitig anerkennen, so könnten beide ­Seiten ihre noch angstgesteuerte Unsicherheit langsam überwinden und die in ihrer Folge entstandene Re­gulierungsdichte abgebaut werden.

Es würde sich lohnen, den enormen Verwaltungsapparat, den wir als Gesellschaft dem Bund aufbürden, zu reduzieren. Mit experimentellen, provisorischen Architekturen jenseits der herrschenden Zwänge liesse sich Geld einsparen, das in der humanitären Betreuung der Migrantenströme besser angelegt wäre. Die ganz praktischen Fragen des ersten Empfangs könnten wesentlich vereinfacht werden; damit würde ein grosser Kritikpunkt an der Asylpolitik entschärft, nämlich der des ungeheuren Aufwands. Dafür ist es allerdings nötig, die Asylantragsstellenden, ob temporär oder auf Dauer, als Teil unserer Gesellschaft anzuerkennen und damit die Voraussetzung für eine gelungene Inklusion zu schaffen.


[Informationen zum gerade entschiedenen Wettbewerb für das Bundesasylzentrum Altstätten SG unter competitions.espazium.ch

Porträt des Büros Lopes Brenna Architekten (Entwurfsverfasser 1. Preis) in unserer Reihe «Junge Architekten»: espazium.ch/andere-raeume-lopes-brenna-architekten]

TEC21, Fr., 2019.02.08

08. Februar 2019 Hella Schindel

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