Editorial

Die Transformation der Industrie- in eine Dienstleistungsgesellschaft in den letzten Jahrzehnten hat in den europäischen Städten gewaltige Umwandlungsprozesse in Gang gesetzt. Citynahe Industrie und Gewerbegebiete, aber auch Hafen-, Militär- und andere Areale werden nicht mehr gebraucht und stehen zur Disposition. Sie stellen ein enormes Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial dar und eröffnen die Chance für eine eigentliche urbane Renaissance.

Wie aber nutzen die Städte ihre Chance? Können sie die öffentlichen Interessen in diesen von Finanz- und Immobilienkräften beherrschten Prozessen überhaupt wahrnehmen – zudem in einem Umfeld latenter neoliberaler Planungsfeindlichkeit? Wird nun auch das gebaut, was man längerfristig wirklich braucht – und in welcher Qualität?

Dass es hierzu nach wie vor die klassischen Instrumente der Richt- und Nutzungsplanung braucht, steht ausser Zweifel; sie setzen einen unabdingbaren Rahmen. Doch mit ihnen allein ist die Entwicklung unter den Bedingungen des heutigen Bodenrechtes nicht zu steuern. Neue Strategien sind gefragt. Unsere Städte haben das erkannt und ihr Instrumentarium entsprechend erweitert. Stadtentwicklung wird verhandelt. Wichtige Stichworte hierzu sind: Kooperative Entwicklungsplanung unter Einbezug aller Beteiligten; zwischen den Grundeigentümern und der Verwaltung ausgehandelte Konzepte und Verträge, welche zur Sicherung von öffentlichen Freiräumen führen sowie zur materiellen und finanziellen Beteiligung der Grundeigentümer an deren Realisierung; der Transfer von gesetzlichen Freiflächenziffern von einem Areal auf ein anderes und so weiter. Eine ganz zentrale Rolle spielen Sondernutzungspläne (Gestaltungspläne), mit denen städtebauliche Qualitäten ermöglicht werden, die über die normalen Vorgaben der Bau- und Zonenordnung hinausgehen.

Neben den Städten, in denen tendenziell bauliche Verdichtungen und höhere Renditen zur Debatte stehen, wie zum Beispiel in Zürich, gibt es natürlich auch die Regionen mit stark abnehmenden Einwohner- und Arbeitsplatzzahlen, für die ganz andere Lösungen gefunden werden müssen, wie das Fallbeispiel Dessau zeigt.

In Übersichtsbeiträgen und anhand von Einzelbeispielen aus grösseren und kleineren Städten stellt «anthos» in diesem Heft verschiedene Strategien und Projekte vor, die zeigen, wie die Anliegen der Freiraumplanung in die Entwicklungsprozesse eingebunden werden können.

Bernd Schubert

Inhalt

Andreas Hofer
- Stadtentwicklung verhandeln

Cordula Weber
- Freiraumsicherung in Entwicklungsgebieten

Ariane Widmer Pham
- Die Entwicklung des Lausanner Westens

Bassel Farra, Jean-Jacques Borgeaud
- Bussigny Ouest: ein neuer Lebensraum

Olaf Bartels
- Freiräume in der HafenCity

Barbara Meyer, Manuel Peer
- Schlieren: die Agglomeration entwickeln und ordnen

Matthias Krebs
- Signalrot!

Patric Unruh, Claudia Moll
- Stadtgeschichte und Pharmazukunft

Donald Jakob
- CentralPark Basel

Marceline Hauri
- Zentrumsgestaltung Kloten

Rainer Zulauf
- Bauliche Verdichtung am Zürichberg: Wohnen im Park

Martin Prominski, Sigrun Langner
- Städtebauliche Entwicklung angesichts fallender Bauten

- Porträt
- Schlaglichter
- Mitteilungen der VSSG
- Wettbewerbe und Preise
- Mitteilungen des BSLA
- Agenda
- Literatur
- Bezugsquellen Schweizer Natursteine
- Bezugsquellen Schweizer Baumschulen
- Produkte und Dienstleistungen
- Impressum

Freiraumsicherung in Entwicklungsgebieten

Kooperative Entwicklungsplanung in der Stadt Zürich – drei unterschiedliche Ansätze zur städtebaulichen Sicherung und Bereitstellung von Freiräumen am Beispiel des Gebietes Leutschenbach.

Auf verschiedenen ehemaligen Industrie und Gewerbearealen entstehen derzeit analog zur Bau- und Zonenordnung Mischnutzungen aus Wohnen, Arbeiten, Freizeit und Kultur. Diese grössten Umnutzungsgebiete innerhalb der bebauten Stadt koordiniert die Verwaltung über das so genannte Gebietsmanagement mit interdisziplinären Kernteams und entwickelt sie in kooperativer Zusammenarbeit mit den Grundeigentümern. Wo bereits vorhanden, wird auch die Wohnbevölkerung einbezogen. Die monatlich tagende Delegation für stadträumliche Fragen mit einer starken Vertretung des Stadtrates sowie den im öffentlichen Raum tätigen Dienstchefs definiert die Strategie, steuert die Prozesse und greift bei Zielkonflikten ein.

In Zürich ist die Mehrwertabschöpfung nicht rechtlich verankert. Finanzielle und materielle Beteiligungen der Grundeigentümer an gebietsaufwertenden Infrastrukturmassnahmen sind daher freiwillig, sie werden über kooperative Prozesse ausgehandelt. Grün Stadt Zürich hat das Ziel, der Wohn- und Arbeitsbevölkerung ausreichend Erholungsraum in Fusswegdistanz zur Verfügung zu stellen. Hierfür gelten die Richtwerte von acht Quadratmetern öffentlichem, multifunktionalem Freiraum pro Einwohner und fünf Quadratmetern pro Arbeitsplatz. Diese Flächensicherung bildet die quantitative Grundlage zur Entwicklung einer hohen Nutzungs- und Gestaltungsqualität. Am Beispiel der Entwicklungsplanung Leutschenbach werden im Folgenden unterschiedliche Ansätze zur Bereitstellung von öffentlichem Freiraum dargelegt.

Entwicklungsplanung Leutschenbach

Das im Norden Zürichs gelegene, durch zwei Bahndämme begrenzte Gebiet Leutschenbach mit einer Fläche von rund 600 000 Quadratmetern wies bisher erhebliche städtebauliche und freiraumplanerische Defizite auf. Es ist mit der neuen Glattalbahn, dem Bahnhof Oerlikon, mit Autobahn und Flughafen sehr gut erschlossen. Gemäss Richtplan ist es ein Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung. Hier besteht ein Potenzial von rund 20 000 Arbeitsplätzen und bis zu 3000 Einwohnern.

Der Druck zur Revision der Zonierung, Aufwertung und Entwicklung entstand Mitte der 1990er-Jahre seitens der privaten Grundeigentümer. Aufgrund der anspruchsvollen Ausgangslage und der vielfältigen Fragestellungen entschied sich die Stadt Zürich für ein offenes Planungsverfahren unter Mitwirkung von Planungsteams, Grundeigentümern sowie Planungsexperten. In der daraus resultierenden «Vision Leutschenbach» kam insbesondere der Erstellung eines vernetzten Freiraumsystems als imagebildendem Element vorrangige Bedeutung zu. Die Vision sowie das nachfolgende «Entwicklungskonzept Leutschenbach» mit Aussagen zu Nutzung, Freiraum und Verkehr sowie eine Absichtserklärung zur gemeinsamen Finanzierung bildeten die Grundlage für die 2001 erfolgte Zonierung des Gebietes. Diese sieht mehrheitlich Zentrumszonen mit Freiflächenziffern von 20 bis 30 Prozent und mit einem Wohnanteil im Zentrum und an den Rändern vor. Neben den drei nachfolgend aufgeführten öffentlichen Parks prägen und vernetzen zukünftig verschiedene aufgewertete lineare Freiräume wie Strassen mit Alleen oder renaturierte Bachläufe das Gebiet.

Grubenackerpark – Freihaltezone in städtischem Besitz

Ein heute zu grossen Teilen als Familiengärten genutztes Areal nördlich der Thurgauerstrasse ist in städtischem Besitz. Diese Freihaltezone wurde in einer Teilzonenplanänderung im Jahr 2001 von 27 000 auf rund 12 000 Quadratmeter reduziert. Die verbleibende Freihaltezone soll als Grubenackerpark den angrenzenden Wohn- und Dienstleistungsgebäuden zur Verfügung stehen. Das gesamte Areal wird in den kommenden Jahren über einen Gestaltungsplan entwickelt. Die erfolgte Umzonung führte zu einem Planungsmehrwert von 21 Millionen Franken.

Leutschenpark – Freiflächenziffertransfer in eine Bauzone

Eine städtische Bauparzelle in der Mitte von Leutschenbach wurde bis 1955 als Schiessanlage, danach als Autoparkplatz und Standplatz für Fahrende genutzt. Diese Fläche von gut 15 000 Quadratmetern wird als Leutschenpark zum Herzstück des neuen Zentrumsgebietes. Die Gestaltungen des Leutschenparks und der Leutschenbachstrasse wurden über einen gemeinsamen öffentlichen Wettbewerb entwickelt.
Das Instrument des Freiflächenziffertransfers ermöglicht die finanzielle Beteiligung der Grundeigentümer an den Aufwertungsinvestitionen der Stadt. Gemäss Bau- und Zonenordnung Art. 18 Abs. 2 kann die Übertragung von maximal der Hälfte der Freiflächenziffer vom eigenen Grundstück in eine andere Bauzone innerhalb eines definierten Gebietes erfolgen. Dieses Finanzierungshilfsmittel ist für den Leutschenpark vorgesehen. Das Parkareal muss daher weiterhin eine Bauparzelle sein, um den Transfer zu ermöglichen. Diese Zonierung bedingte jedoch eine aussergewöhnliche Höhe des Objektkredits. Neben 13 Millionen Franken für Bau und Altlastensanierung standen 22 Millionen für die formale Abschreibung des Landwertes durch Übertrag vom städtischen Finanzzins Verwaltungsvermögen zu Buche und machten 2006 eine Gemeindeabstimmung notwendig. Private Grundeigentümer beteiligen sich mit fünf Millionen Franken über Freiflächenziffertransfers sowie mit freiwilligen Beiträgen von 374 000 Franken an den Gesamtkosten. Das Siegerprojekt des öffentlichen Wettbewerbes befindet sich nach erfolgreicher Abstimmung bei Grün Stadt Zürich im Bau.

Andreaspark – öffentlicher Park in privater Überbauung

Das rund 100 000 Quadratmeter grosse Steiner/ Hunziker-Areal entlang des südlichen Bahndamms (zur Hälfte in städtischem Besitz) wurde über ein gemeinsames zweistufiges städtebauliches Verfahren entwickelt. Der Andreaspark zieht sich als öffentlicher Freiraum entlang der neu erstellten Wohn- und Dienstleistungsbauten und des Riedgrabens bis zum geplanten Schulhaus Leutschenbach einschliesslich dessen Aussenraum. Gebaut wird der Andreaspark auf eigene Kosten von denjenigen Grundeigentümern, auf deren Grundstück der jeweilige Parkteil zu liegen kommt. Zudem entrichten sie einen Beitrag zur Aufwertung der Andreasstrasse sowie zur Offenlegung des Baches. Im Gegenzug übernimmt die Stadt den Unterhalt des öffentlichen Andreasparks. Die finanziellen Vereinbarungen, die öffentlichen Benutzungsrechte für den Park sowie den Fuss- und Radweg auf privatem Grund sind vertraglich geregelt.

Einige Empfehlungen aus den bisherigen Erfahrungen

Die frühzeitige interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung zur Entwicklung der grossen Areale hat sich bewährt. Hierfür sind im Vorfeld klare Rollen- und Aufgabendefinitionen nötig. Wichtig ist die enge Anbindung an politische Entscheidungsträger. Die Planungsbehörden der Stadtverwaltung müssen einhellig und mit abgestimmten Zielen agieren. Dies stellt bei grossen Verwaltungen hohe Anforderung an Koordination und Abstimmung der Kommunikation gegenüber den Grundeigentümern. Das Gebietsmanagement ist hierfür eine sehr hilfreiche Einrichtung.

Zur Klärung der für das jeweilige Projektvorhaben geeigneten Strategie zur Freiflächensicherung und -entwicklung gilt es, vorgängig folgende Fragen zu beantworten: Ist das Projekt vorwiegend ein öffentlicher Auftrag der Verwaltung, oder geht es darüber hinaus und rechtfertigt eine Beteiligung der Grundeigentümer? Welches sind dann die Anreize, die die Stadt bieten kann? Was sind die Konsequenzen einer Nichtbeteiligung?
Ohne eine gesetzlich festgelegte Mehrwertabschöpfung ist eine gute Verhandlungsposition der Stadt zur Beteiligung privater Grundeigentümer vor allem im Rahmen von Sondernutzungsplanungen oder vor einer Zonenplanrevision gegeben. Beitragsverhandlungen bei Bauvorhaben in der Regelbauweise gemäss rechtskräftiger Bau- und Zonenordnung sind oft sehr aufwändig und langwierig. Die effektive Bereitschaft der Grundeigentümer zur finanziellen Beteiligung oder zum Freiflächenziffertransfer erweist sich als sehr unterschiedlich.

[Cordula Weber, Dipl.-Ing. FH, Landschaftsarchitektin, Leiterin des Fachbereichs Freiraumplanung, Grün Stadt Zürich]

anthos, Di., 2007.12.18

18. Dezember 2007 Cordula Weber

Schlieren: die Agglomeration entwickeln und ordnen

Als «Abfallkübel des Kantons» bezeichnete der Tages-Anzeiger am 10. Oktober 2003 Schlieren. Die industrielle Produktion brach seit den Siebzigerjahren ein. Eine vierspurige Verkehrsachse durchschneidet das Zentrum. Der sanierungsbedürftige Wohnungsbestand verstärkt die Problematik zusätzlich. Schlieren ist von der bekannten Vorstadtproblematik besonders betroffen und reagiert.

Schlieren packt seine Chance. Die Stadt hat erkannt, dass sie die Zügel selber in die Hand nehmen muss. Sie hat 2005 ein wegweisendes Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. Was nach üblichen Planungsinstrumenten klingt, ist aber weit mehr. Die Stadtregierung hat eine Vision und den Willen, diese umzusetzen. Ein städtebaulicher Wettbewerb für das Zentrum ist bereits entschieden. Das mutige Projekt will den Verkehr neu organisieren, die Fussgänger und Velofahrer im Zentrum bevorzugen und damit neues Leben in die Stadt bringen. Gleichzeitig werden riesige Industriebrachen umgenutzt. So entsteht zurzeit in Schlieren West ein neues Wohnquartier mit städtischem Charakter und viel Lebensqualität.

Entwicklungsgebiet Schlieren West

Das zukünftige Wohnquartier liegt zwischen der Bahnlinie Baden–Zürich und der vierspurigen Badenerstrasse. Heute wird der lärmige Ort von Lagerplätzen, Auto-Occasionshandel, vereinzelten landwirtschaftlichen Flächen und minderwertigem Wohn- und Gewerberaum geprägt.

Bedürfnisgerechte, gut gestaltete und unverwechselbare Räume zu schaffen, ist hier die Hauptaufgabe. Denn das Gebiet soll sich vom benachteiligten Standort zum hochwertigen Wohnquartier entwickeln.
Die Freiraumstruktur soll Identität vermitteln: Kurze, baumbestandene Quartierstrassen erschliessen das Gebiet von der Badenerstrasse aus für den Autoverkehr. Die autofreie Parkallee verbindet als Rückgrat das gesamte Quartier. Eine Baumreihe und eine wegbegleitende Mauer zeichnen die Parkallee aus. Der Parkweg ist eine weitere autofreie Längsverbindung. Quartierstrassen, Parkallee, Parkweg und die Pocket-Parks werden zur durchgehenden Qualitätssicherung unter der Federführung der Stadt projektiert.

Die zwischen den beiden Wegen aufgespannten Pocket-Parks bleiben in privatem Besitz, sind aber öffentlich zugänglich. Für ihre Gestaltung hat die Arbeitsgemeinschaft Klötzli Friedli Landschaftsarchitekten / Aebi & Vincent Architekten ein Gestaltungsreglement mit verschiedenen «Toolboxen» erarbeitet. Darin sind vorgegebene Elemente wie eine Umrandung und wählbare Elemente wie die Baumart, Ausstattung, Geländeformen und weiteres bereitgestellt. Vorbild ist der englische Landschaftspark als Kontrast zur orthogonal organisierten Bebauungsstruktur. Jeder Pocket-Park wird mit einer anderen prägenden Baumart bepflanzt. Neben der Grundausstattung soll für jeden Park eine besondere Attraktion ausgewählt werden. Ziel ist, dass die Quartierbewohner sich je nach Aktivität in verschiedenen Pocket-Parks aufhalten. So wird das Quartier auch sozial vernetzt.

Planungsprozess und Instrumente

Die Umsetzung dieser Ziele bedingt eine komplexe Kombination raumplanerischer Instrumente. Grundlage ist das von der Metron AG erarbeitete Stadtentwicklungskonzept von 2005. Darin wurde für Schlieren West ein grosses Potenzial zur inneren Verdichtung ausgewiesen. Der Rahmenplan von 2005, ebenfalls von Metron, gab die prägenden Elemente des öffentlichen Raumes behördenverbindlich vor. Die Bebauungs- und Freiraumstruktur wurde 2005 in einem Parallelprojektierungsverfahren entwickelt und vom Siegerteam Klötzli Friedli Landschaftsarchitekten / Aebi & Vincent Architekten vertieft. Die grundeigentümerverbindliche Festlegung wird zurzeit in einem öffentlichen Gestaltungsplan mit Metron erarbeitet. Eine Revision der Bau- und Zonenordnung wurde verworfen, da die detaillierten Regelungen zu den Freiräumen und zum baulichen Lärmschutz damit nicht erfasst werden können.

Trotz der 2005 genehmigten Planungszone konnten in der Zwischenzeit verschiedene Projekte bewilligt werden oder stehen kurz davor. Die zu erwartende Gebietsaufwertung hat Investoren angezogen. So gilt nach drei Jahren Planungszeit bereits die Hälfte des Gebiets Schlieren West als entwickelt.

Agglomeration entwickeln

Agglomerationsentwicklung kann nicht an die Standortförderung delegiert werden. Sie ist eine integrale Herausforderung für die Vorstädte vor den Toren der grossen Metropolen. Qualitatives Wachstum und wirtschaftlicher Aufschwung brauchen Massnahmen zu einer geordneten räumlichen und sozialen Entwicklung. Die Quartiere müssen aufgewertet werden, um eine soziale Durchmischung zu erreichen. Ziel ist, dass die Wohn- und Arbeitsbevölkerung ein Zugehörigkeitsgefühl zu Schlieren entwickelt. Die Gestaltung des öffentlichen Raumes spielt dabei eine zentrale Rolle. Auch in der gebauten Stadt investiert Schlieren. Neben den grossen Gebietsentwicklungen konnten in den letzten Jahren viele Aufwertungsmassnahmen realisiert werden.

[Barbara Meyer, Dipl. Arch. ETH, MA Scenography HGKZ, Projektleiterin Stadtentwicklung Schlieren,
Manuel Peer, Dipl.-Ing. FH Landschaftsarchitekt, Stadtingenieur Schlieren]

anthos, Di., 2007.12.18

18. Dezember 2007 Barbara Meyer, Manuel Peer

4 | 3 | 2 | 1