Editorial
Darf man oder darf man nicht: die Fenster öffnen, wann immer es beliebt? Muss man oder muss man eben nicht: eine Lüftungsanlage einbauen, wenn man ein Energiesparhaus erstellen will? Seit längerer Zeit geistert der Begriff «Zwangslüftung» herum und schafft nur Verunsicherung.
Frische Luft braucht es fast immer und überall, bauphysikalisch und für die Bewohner. Den spontanen Griff zum Fenster darf man deshalb nirgends verwehren. Wie allerdings der Luftwechsel in Wohn- und Arbeitsräumen systematisch zu organisieren ist, muss trotzdem jedes Planerteam beantworten. Gut zu wissen: Wenn Fensterflügel ohne Kippfunktion oder fest verschraubt eingebaut werden, ist entweder die Sicherheit, der Lärmschutz oder das Budget der entscheidende Grund. Die Energiesparregel «Fenster öffnen verboten» gibt es nicht.
In der vorigen Ausgabe hat sich TEC21 mit der konstruktiven Herausforderung beim energieeffizienten Bauen befasst. Nun folgt als Ergänzung der Fokus auf die Technik, im Speziellen auf kontrollierte Lüftungssysteme.
Ob eine mechanische Anlage einzubauen ist, provoziert oft ein grundsätzliches Für und Wider. Doch wer sich im Neubausegment umschaut, stösst auch auf eine neugierigere Haltung: Öffentliche und gemeinnützige Bauherrschaften bemühen sich momentan darum, den Spielraum bei der Umsetzung auszuloten. Immer häufiger werden technisch vereinfachte Systeme eingebaut, wobei die Abweichungen vom Standard aus dem Dialog unter Fachleuten entstehen. Die in diesem Heft dargestellten Fallbeispiele zeigen, wie insbesondere die Architektur die Lufthoheit zurückerlangen kann.
Paul Knüsel