21. Oktober 2011 - Architekturzentrum Wien
Die Bestandswohnungen der unteren Geschosse erfuhren im Zuge der Gebäudesanierung eine Aufwertung mit straßenseitigen und hofseitig gelegenen Balkonen. Wohnungsbezogene Freiräume über öffentlichem Grund waren in Wien lange Zeit untersagt, die Architekten bemühten sich um eine Ausnahmegenehmigung, die für die Odeongasse auch erteilt wurde. Seit der Planung haben sich die Vorschriften geändert: Balkone, die sich über öffentlichem Grund befinden – zum Beispiel über einem Gehsteig – sind heute bereits genehmigungsfähig. Diese Neuerung stellt eine Chance für den Bestand dar, der sich zwar häufig in attraktiven Lagen in der Stadt befindet, jedoch eklatante Freiraumdefizite aufweist und so gegenüber den Neubauten ins Hintertreffen gerät, zumal geförderte Wohnungen in Wien verpflichtend mit wohnungsbezogenen Freiräumen ausgestattet werden müssen. Das in der Odeongasse heute noch ungewohnt anmutende Erscheinungsbild – Altbauwohnungen mit neu errichteten straßenseitige Balkonen – wird in das Straßenbild Einzug finden und vielleicht bald auch zur Norm werden. (Text: Martina Frühwirth)