20. Mai 2005 - Architekturzentrum Wien
Das Falllinienkreuz wird entwurfsbestimmend, da es die wesentlichen Kriterien bereits in sich trägt. Entlang beider Linien wird das Grundstück „aufgeschnitten“. Linie 1 schneidet auf unterster Ebene in den Hang, Linie 2 ein Niveau darüber. Die Viertelschalenform zerfällt. Zwei rechtwinkelig zueinander stehende Hangflächen entstehen, die jedoch die „Erinnerung“ ihrer Ausgangsform in sich tragen. Linie 1 entspricht der Blickrichtung zur Festung. Die blickbezogene, abstrakte Organisation des Projekts verläuft daher parallel zu dieser. Linie 2 hingegen ist konkret, verbindet Niveaus. Aus ihr entwickelt sich ein System von Rampen und Treppen, das alle Niveaus des Grundstücks und auch des Gebäudes miteinander verbindet. (Gekürzter Text der Architekten)